Die Kfz-Steuer wird für den Zeitraum von zehn Jahren ausgesetzt, sofern das E-Auto noch bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen wird. Anschließend wird die Kfz-Steuer ermäßigt. Als Berechnungsgrundlage dient hierfür wie beim Verbrennungsmotor das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.