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Sie fahren Auto. Wir kümmern uns um den Rest.

Immer mehr Privatkunden leasen ein Auto, statt es zu kaufen.
Doch warum ist Leasing so attraktiv?

Zum einen fahren Sie stets ein aktuelles Fahrzeugmodell und müssen nicht lange auf ein neues Auto sparen. Zum anderen sind die Raten niedriger als bei einer Vollfinanzierung da bei der Vollfinanzierung der komplette Kaufpreis auf die monatlichen Raten umgelegt werden muss, beim Leasing aber nur der Zeitraum der Nutzung abgegolten wird.

Bisher wurde das Autoleasing vor allem im gewerblichen Bereich genutzt. Das liegt vor allem daran, dass es Unternehmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen attraktive steuerliche Vorteile bringt. Beim Privatleasing entfallen wohl die steuerlichen Vorteile, bietet dafür aber gleichbleibende monatliche Raten und ist auch für Privatleute mit geringerem Monatsbudget geeignet. Je nach Modell kann die Leasingrate für ein Fahrzeug dabei sogar unter 100 Euro pro Monat liegen – selbst wenn Sie keine Sonderzahlung (umgangssprachlich auch Anzahlung genannt) leisten. Und schließlich können Sie sowohl einen Neuwagen als auch einen Gebrauchtwagen leasen.

Was ist Leasing genau?

Privatleasing ist eine effiziente und günstige Form der Fahrzeugfinanzierung. Statt wie beim Kauf oder der Ratenfinanzierung den gesamten Wert eines Autos bezahlen zu müssen, fallen beim Privatleasing, ähnlich einer Fahrzeugmiete, monatliche Raten an.

Die Leasingraten entsprechen in der Summe nach Kriterien wie Fahrleistung und Vertragslaufzeit nur dem tatsächlich genutzten Teilwert des Fahrzeugs.

Autoleasing ist also die Nutzungsüberlassung eines Fahrzeugs für einen vorher vereinbarten Zeitraum und eine vereinbarte maximale Fahrleistung gegen eine monatliche Zahlung.

Nach Ablauf der Laufzeit gibt der Nutzer das Auto wieder an den Händlerpartner zurück und muss sich weiter um den Verkauf kümmern.

Leasing oder Finanzierung, was ist besser?

Im Einzelnen kommt es natürlich auf Ihre persönlichen Präferenzen an.
Beim Leasing bleibt das Fahrzeug zu jeder Zeit Eigentum des Leasinggebers: Sie zahlen lediglich für die Nutzung. Bei der Finanzierung ist meist das Ziel, dass das Auto am Ende Ihnen gehört. Dafür schließen Sie einen Kredit über den Händler ab und tragen diesen in regelmäßigen Raten ab.

Die Vorteile des Leasings

In der Regel sind beim Leasing die monatlichen Raten sehr niedrig, da Sie nur eine Nutzungsgebühr plus Zinsen zahlen. Außerdem binden Sie sich mit dem Privatleasing nicht wie beim Kauf für längere Zeit an ein Fahrzeug und das Leasing Leasing in der Regel besser kalkulierbar als der Barkauf: Sie wissen genau, was finanziell auf Sie zukommt und Sie müssen nicht das Risiko der Restwertbeurteilung tragen und sich nicht um den Verkauf kümmern.

Das Leasing ist ideal für alle, die stets ein aktuelles Fahrzeugmodell fahren möchten und dabei die Kosten sicher kalkulieren möchten.

Vorteile der Finanzierung

Da bei einer Vollfinanzierung das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufszeit Ihnen gehört, haben Sie zum Beispiel mehr Freiraum für Tuning-Maßnahmen oder optische Veränderungen. Je nach Finanzierungsmodell müssen Sie auch keine vereinbarte Fahrleistung im Blick behalten.

Beispielrechnung:
Vergleich am Beispiel eines Golf 1.0 TSI OPF 66 kW 5-Gang

  PrivatLeasing AutoCredit ClassicCredit
Laufzeit  36 Monate  36 Monate  36 Monate
Jährliche Fahrleistung  10.000 km  10.000 km   egal
monatliche Rate  278,00 € 313,64 €  592,00 €
Schlussrate   - 10.489,15 €   

 

Berechnung dient nur als Beispiel auf Basis der Preise vom 30.03.2021 und stellt kein Angebot dar.

Der AutoCredit

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Fahrzeug am Ende zurückgeben oder behalten möchten, ist die 3-Wege-Finanzierung „AutoCredit“ wie eine gute Alternative zum Leasing. Mit dem AutoCredit haben Sie am Ende der Laufzeit die Wahl: Zahlung der Schlussrate, Weiterfinanzierung oder Fahrzeug-Rückgabe. Die monatliche Belastung ist durch die hohe Schlussrate vergleichsweise niedrig.

Der ClassicCredit

Das Auto soll am Ende der Finanzierung auf jeden Fall Ihnen gehören? Dann ist der Ratenkredit „ClassicCredit“ genau richtig für Sie. Sie zahlen je nach Laufzeit 12 bis 72 Monate lang konstante, monatliche Raten. Den ClassicCredit gibt es mit oder ohne Anzahlung.

Gibt es verschiedene Leasingarten?

Ja, grundsätzlich gibt es das sogenannte Kilometerleasing und das Restwertleasing.

Das Kilometerleasing wird bei der Volkswagen Leasing GmbH in Ihrem Leasingangebot auch „Leasing ohne Gebrauchtwagen-Abrechnung“ genannt. Hierbei legen Sie bei Vertragsabschluss fest, wie viele Kilometer das Leasingfahrzeug am Ende der Laufzeit gefahren sein darf. Sollten Sie doch mehr fahren, zahlen Sie pro Mehrkilometer bei Abgabe des Autos einen zu Vertragsbeginn vereinbarten Centbetrag nach. Sollten Sie weniger gefahren sein, erhalten Sie pro Minderkilometer eine Rückzahlung. Dabei gibt es allerdings jeweils einen Toleranzbereich von 2.500 Kilometern und die Rückzahlung wird nur bis zu 10.000 Minderkilometer geleistet. Der Vorteil des Kilometerleasings: Hier liegt das Restwertrisiko des Leasingfahrzeugs nicht bei Ihnen – das heißt, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs keine weiteren Mehrkosten auf Sie zukommen.

Beim Restwertleasing – bei der Volkswagen Leasing GmbH auch „Leasing mit Gebrauchtwagen-Abrechnung“ genannt – wird die Rate nicht vorrangig auf Basis der Laufleistung errechnet. Vielmehr wird bei Vertragsabschluss der Wert des Fahrzeugs zum Leasingende geschätzt. Bei Abgabe des Leasingfahrzeugs stellen neutrale Gutachter dann den tatsächlichen Restwert fest und dieser wird mit dem zu Beginn kalkulierten Wert verglichen.

Da die Entwicklung des Werts eines Automobils eher schlecht absehbar ist, ist dies die riskantere Variante und wird daher bei Volkswagen Leasing für Privatpersonen nicht angeboten.

Sonderzahlung beim Leasing: Was ist das?

Wenn von „Leasing ohne Anzahlung“ die Rede ist, ist damit die Leasing-Sonderzahlung gemeint. Mit dieser Einmalzahlung zu Beginn des Leasingvertrags können die monatlichen Raten entsprechend gesenkt werden. Jedoch leisten sie mit der Sonderzahlung keine Vorauszahlung auf das Fahrzeug selbst – denn Sie zahlen ja nur die Nutzungsrechte. Dennoch ist der Begriff „Anzahlung“ für die eigentliche Sonderzahlung umgangssprachlich üblich.

Kann ich auch Gebrauchtwagen leasen?

Bei Autoleasing denken die meisten vermutlich zuerst an einen Neuwagen. Doch auch Gebrauchtwagenleasing ist möglich – und zum Beispiel eine gute Option wenn Sie ein größeres, komfortableres oder besser motorisiertes Fahrzeug fahren möchte, das als Neuwagen außerhalb Ihres Budgets liegt.

Vor allem Jahreswagen sind beliebte Leasingfahrzeuge: Zu Beginn verlieren Fahrzeuge in der Regel am meisten an Wert, sodass das Leasing eines Jahreswagens günstiger ist als beim Neuwagen. Und für den Fahrer macht es kaum einen Unterschied, da Jahreswagen quasi neuwertig sind.

Welche Pflichten habe ich als Leasingnehmer?

Mit Unterschrift des Leasingvertrags verpflichten Sie sich zum Werterhalt des Fahrzeugs angemessen beizutragen. Zu den Pflichten gehört es daher, das Auto termingerecht zu den anfallenden Inspektionen und Wartungen vorzustellen. Haben Sie die Dienstleistung Wartung & Inspektion in Ihren Leasingvertrag eingeschlossen, fallen für alle Dienstleistungen, die mit dem Servicevertrag abgedeckt sind, keine weiteren Kosten an. Als Leasingnehmer tragen Sie während der Laufzeit des Vertrags außerdem alle laufenden Kosten des Fahrzeugs: Steuern, Versicherung und Reparaturkosten und verpflichten sich, das Fahrzeug schonend und betriebserhaltend, entsprechend der Vorschriften in der Betriebsanleitung, zu behandeln.

Was geschieht bei einem Unfall oder Diebstahl?

Sollte es zu einem Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug kommen, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und uns oder direkt dem Leasinggeber. Sollten Sie einen Wertminderungsausgleich erhalten, müssen Sie diesen in jedem Fall an den Leasinggeber weiterleiten – dieser wird bei Fahrzeugrückgabe dann mit einberechnet.

Handelt es sich um einen Totalschaden am Fahrzeug, wird der Leasingvertrag in der Regel aufgelöst. Wenn die Kosten für die Reparatur ihres VW mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, haben Sie bei uns das Recht, den Leasingvertrag innerhalb von drei Wochen nach Kenntnisnahme der Reparatursumme zu kündigen. Sollten Sie davon keinen Gebrauch machen, verpflichten Sie sich, das Fahrzeug unverzüglich reparieren zu lassen.

Wichtig: Bei der Versicherung Ihres Leasingfahrzeugs empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass eine sogenannte GAP-Versicherung enthalten ist – wie dies zum Beispiel bei der Dienstleistung Volkswagen KaskoSchutz inklusive GAP-Deckung der Fall ist. Denn: Während die Vollkaskoversicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet, kommt die GAP-Deckung auch für eine mögliche Differenz zwischen dem Zeitwert und den insgesamt noch offenen Restbeträgen aus dem Leasingvertrag auf. Es ist nämlich durchaus möglich, dass der Wiederbeschaffungswert – also das, was es kosten würde, ein gleichaltriges Fahrzeug mit gleicher Laufleistung und Ausstattung am zum Zeitpunkt des Schadens zu kaufen – niedriger ausfällt als der Leasing-Restbetrag. Ohne GAP-Schutz müssten Sie als Leasingnehmer für diese Differenz aufkommen.

Bei Diebstahl des Leasingfahrzeugs gilt: Beide Vertragspartner haben das Recht, den Leasingvertrag zum Ende des Vertragsmonats zu kündigen. Die Vollkaskoversicherung kommt dann für die Kosten auf, bezahlt aber nur für den Wiederbeschaffungswert. Auch hier ist also eine GAP-Deckung sinnvoll. Eine umgehende Anzeige bei der Polizei ist selbstverständlich Pflicht. Außerdem müssen Sie schnellstmöglich die Versicherung und die Volkswagen Leasing informieren.

Wie funktioniert die Leasing-Rückgabe?

Rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit vereinbaren Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei uns im Haus einen Termin für die Fahrzeugrückgabe.

Bei der Rückgabe wird der Kilometerstand geprüft und die Mehr- oder Minderkilometer berechnet. Sollten Sie maximal 2.500 Kilometer mehr oder weniger gefahren sein, als im Leasingvertrag vereinbart, wird dies nicht in die Rechnung einbezogen. In jedem Fall begutachtet der Händler außerdem den Zustand des Fahrzeugs – bei normaler Abnutzung kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.

Normale Abnutzung des Leasingfahrzeugs liegt dann vor, wenn das Fahrzeug Gebrauchsspuren aufweist, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen, das Auto bei Vertragsende ansonsten aber keine Schäden hat. Zu den Gebrauchsspuren zählen dabei beispielsweise leichte Kratzer, laufleistungsbedingte Steinschläge bis zu 2 mm Durchmesser und leichte Abschürfungen im Innen- und Kofferraum – Spuren, die beim normalen Gebrauch eines Fahrzeugs über einen längeren Zeitraum naturgemäß auftreten. Auch Verschleißerscheinungen wie Abnutzung von Bremsen oder Zündkerzen sind Teil der normalen Abnutzung. Diese wurden bei der Berechnung des Restwerts bereits einkalkuliert und sind daher Vertragsbestandteil. Dies gilt jedoch nicht, wenn Verschleißteile bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs so sehr abgenutzt sind, dass sie ersetzt werden müssen.

Faustregel: Verschleiß oder Beschädigungen, die bei der Hauptuntersuchung als Mangel gelten, werden nicht akzeptiert.

Weist das Leasingfahrzeug erhebliche Gebrauchsspuren auf, die nicht dem Kilometerstand und dem Alter entsprechen, mindert dies den Wert des Fahrzeugs. Das Leasingfahrzeug darf bei der Rückgabe zwar normale Gebrauchsspuren aufweisen, nicht jedoch Mängel oder Schäden. Dazu zählen beispielsweise Lackschäden bis zur Grundierung, nicht behobene Unfallschäden oder Brandlöcher im Innenraum. In diesen Fällen muss der Leasingnehmer dann für die Instandsetzung der Schäden aufkommen. Nicht zahlen muss er dagegen die Behebung der akzeptierten Gebrauchsspuren.

Ist es möglich, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden?

Der Leasingvertrag läuft grundsätzlich über die vereinbarte Laufzeit. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist frühestens nach 6 Monaten möglich, sofern mit dem Händler Einigung über die finanziellen Voraussetzungen erzielt wird.

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